<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
		>
<channel>
	<title>Kommentare zu: LAG Rheinland Pfalz: Verlassen des Arbeitsplatzes ist keine Kündigung &#8211; Urteil vom 23.08.2007, Az. 9 Sa 411/07</title>
	<atom:link href="http://www.arbeitsrecht-blog.de/2008-01-11/lag-rheinland-pfalz-verlassen-des-arbeitsplatzes-ist-keine-kundigung-urteil-vom-23082007-az-9-sa-41107/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>http://www.arbeitsrecht-blog.de/2008-01-11/lag-rheinland-pfalz-verlassen-des-arbeitsplatzes-ist-keine-kundigung-urteil-vom-23082007-az-9-sa-41107/</link>
	<description>Blog der Rechtsanwälte Balan  Stockmann  &#038;  Partner (Jena) zum Arbeitsrecht.</description>
	<lastBuildDate>Mon, 22 Nov 2010 17:44:08 +0000</lastBuildDate>
	<sy:updatePeriod>hourly</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>1</sy:updateFrequency>
	<generator>http://wordpress.org/?v=3.0.1</generator>
	<item>
		<title>Von: Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH, Donauwörth &#187; Blog Archive &#187; Kündigung durch Arbeitsplatzverlassen und schriftliche Bestätigung unwirksam</title>
		<link>http://www.arbeitsrecht-blog.de/2008-01-11/lag-rheinland-pfalz-verlassen-des-arbeitsplatzes-ist-keine-kundigung-urteil-vom-23082007-az-9-sa-41107/#comment-184</link>
		<dc:creator>Dr. Schnitzer Rechtsanwalts GmbH, Donauwörth &#187; Blog Archive &#187; Kündigung durch Arbeitsplatzverlassen und schriftliche Bestätigung unwirksam</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 11 Jan 2008 05:45:47 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.arbeitsrecht-blog.de/2008-01-11/lag-rheinland-pfalz-verlassen-des-arbeitsplatzes-ist-keine-kundigung-urteil-vom-23082007-az-9-sa-41107/#comment-184</guid>
		<description>[...] Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz nochmals hervorgehoben: Obgleich bereits das Gesetz in §623 BGB die Schriftform fordert, hatte dort ein Arbeitgeber das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes durch einen Arbeitnehmer als konkludente Kündigung interpretiert. Die Schriftform wollte der Arbeitgeber durch eine schriftliche Bestätigung seinerseits dieser &#8220;Kündigung&#8221; erreichen. Dem hat das LAG eine Abfuhrt erteilt: Es könne nur etwas bestätigt werden, das rechtlich und tatsächlich eingetreten sei. Da aber eine Kündigung mangels Form nicht geschehen ist, ist auch eine Bestätigung dieser ohne Wirkung.    Januar 11th, 2008 von  RA Dr. Günter Schnitzer &#124; Arbeitsrecht [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz nochmals hervorgehoben: Obgleich bereits das Gesetz in §623 BGB die Schriftform fordert, hatte dort ein Arbeitgeber das eigenmächtige Verlassen des Arbeitsplatzes durch einen Arbeitnehmer als konkludente Kündigung interpretiert. Die Schriftform wollte der Arbeitgeber durch eine schriftliche Bestätigung seinerseits dieser &#8220;Kündigung&#8221; erreichen. Dem hat das LAG eine Abfuhrt erteilt: Es könne nur etwas bestätigt werden, das rechtlich und tatsächlich eingetreten sei. Da aber eine Kündigung mangels Form nicht geschehen ist, ist auch eine Bestätigung dieser ohne Wirkung.    Januar 11th, 2008 von  RA Dr. Günter Schnitzer | Arbeitsrecht [...]</p>
]]></content:encoded>
	</item>
</channel>
</rss>

