Die von der Lufthansa aufgestellten Altersbeschränkungen für Piloten sind nach Auffassung des Arbeitsgerichts Frankfurt (Urt. v. 15.03.2007, Az. 6 Ca 7405/06) objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel, nämlich zum Schutz von Leib und Leben der Besatzung, der Passagiere und der Menschen in den überflogenen Gebieten, geschützt.
Nach Auffassung der Kläger verstößt die Lufthansa durch die willkürliche und starre Altersgrenze einerseits gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters (§§ 7 Abs. 1 iVm. § 1 AGG). Zugleich seien auch internationale Bestimmungen verletzt. Nach einem Beschluss der International Aviation Organisation dürfen Piloten bis 65 Jahre fliegen. Die klagenden unterzögen sich regelmäßigen Gesundheitskontrollen und seien deshalb keine Gefahr für den Flugverkehr. Die Kläger haben schon vor der Urteilsverkündung angekündigt, dass sie notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof klagen.
Sehr geehrter Herr Stockmann,
von Anfang an habe ich als interessierter Fachbibliothekar und Leiter der Juristischen Bibliothek der Firma Henkel KGAA diesen Fall verfolgt!Ich habe eigentlich nur eine ganz sinple Frage: Wan rechnen Sie mit der Veröffentlichung des LAG Urteils auf der entsprechenden Webseite?
MfG Dieter Langen/Jur.Bibl.Henkel KGAA
Ja ist echt ne gute Entscheidung oder falls ältere Piloten sich immernoch fit fühlen und weiterfliegen wollen dann könnte man denen am Ende der Altersgrenze noch sozusagen einmal Prüfen, also auf Reaktion und sowas also noch einmal eine Prüfung ablegen lassen !